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Lasbelin Design - Webdesign, Grafikdesign in München, Solln

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • Die folgenden AGB gelten für alle an Sabine Semder, nach- folgend Lasbelin Design genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allge- meine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vonLasbelin Design schriftlich bestätigt werden.
 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.2. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vonLasbelin Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigtLasbelin Design, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.3.Lasbelin Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4.Lasbelin Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken sowie im Impressum der Website des Kunden als Urheber genannt zu werden und mit der Website vonLasbelin Design zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigtLasbelin Design zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schades beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes anzupassen.

1.5.Lasbelin Design behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen basieren, zu Präsentationszwecken zu verwenden und sie in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1. Die vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

2.2. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für nicht vereinbarten Mehraufwand wie das Vorlegen von Daten in nicht digitalisierter Form, von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

2.3. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

2.4. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.5. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so istLasbelin Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.6. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, dieLasbelin Design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.7. Die in Angeboten vonLasbelin Design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise vonLasbelin Design gelten ab Sitz vonLasbelin Design. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer, und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind.

2.8. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.9. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Storno-Gebühr verlangen.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum länger als 6 Wochen oder erfordert er vonLasbelin Design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung oder 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung.

3.2. Der Kunde kommt 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu. Die Verzugszinsen fallen bei überschreitung des Zahlungszieles nach 30 Tagen auch ohne Mahnung an. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Digitalisierung oder Drucküberwachnung werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

4.2.Lasbelin Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,Lasbelin Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vonLasbelin Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,Lasbelin Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu Unternehmen und mit dem Auftraggber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4.Lasbelin Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, sowie Zwischenerzeugnissen, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. HatLasbelin Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung vonLasbelin Design geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sindLasbelin Design Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durchLasbelin Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung istLasbelin Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der AuftraggeberLasbelin Design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich.Lasbelin Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1.Lasbelin Design haftet für entstandene Schäden an ihm überlassene Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Haftung für Datenverluste wegen der unbefugten Angriffe der Dritten ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vonLasbelin Design nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung länger als 12 Monate archiviert. 7.2.Lasbelin Design verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftetLasbelin Design für Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. SofernLasbelin Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen vonLasbelin Design.Lasbelin Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers, auch für die Freigabe von Internetleistungen.

7.5. Für die vom Auftraggeber gelieferten, erstellten oder freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung vonLasbelin Design.

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftetLasbelin Design nicht.

7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beiLasbelin Design geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes. Der Auftragnehmer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

7.8. ErstelltLasbelin Design Webseiten zum Abruf auf einem www-Server, haftetLasbelin Design für Störungen innerhalb des Internet nicht.

7.9. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

7.10. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen undLasbelin Design die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

7.11. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Ausdrucken usw.) und dem Endprodukt.

7.12. Der Auftraggeber kann Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der berstellten Auflage nicht beansstanden. 7.13.Lasbelin Design haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

8. Abnahme, Termine, Fristen

8.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

8.2. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. SobaldLasbelin Design die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Kunden über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. Anläßlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

8.3. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

8.4. Werden von dem Kunden änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

8.5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kannLasbelin Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kannLasbelin Design auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.6. SoweitLasbelin Design ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer fürLasbelin Design unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten fürLasbelin Design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.Lasbelin Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung allerLasbelin Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AuftraggeberLasbelin Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.3.Lasbelin Design kann Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nehmen, die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte übertragung kann dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf dieLasbelin Design keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht.Lasbelin Design wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. WirdLasbelin Design vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend genutzt wurde, so ist der KundeLasbelin Design zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet,Lasbelin Design über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oderLasbelin Design dabei zu unterstützen.

 10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1.Lasbelin Design speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden. Die Behandlung der Daten erfolgt vertraulich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10.2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

10.3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

 11. Schlußbestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist München.

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.